21. - 22.06.2025

Teilnahmebedingung Darsteller

Teilnahmebedingungen Darsteller

„Pfalzschlacht“  21.06.-22.06.2025

Anreise bitte frühestens ab Donnerstag 19.06.2025 10:00 Uhr. Wenn Ihr angekommen seid, wartet bitte, bis Ihr Euren Platz bekommt. Ist keiner am Tor, ruft bitte kurz durch (Telefonnummer s. u.) Baut bitte nicht einfach irgendwo auf dem Gelände ohne vorherige Absprache auf.

Wie in den letzten Jahren sind bei Ankunft sind 10 € Teilnehmerbeitrag pro Erwachsenen fällig (Toiletten, Museumsgebühr, Parkplatz, Versicherung etc.).

Das Museum ist im Betrieb, bitte baut daher zügig auf und fahrt dann vom Gelände. Parkplätze nennt Euch die Orga.

Unser Markt ist Sonnabend von 10:00-20:00 und Sonntag 10:00-17:00 Uhr geöffnet. Wir richten uns da etwas nach den Museumsöffnungszeiten.

Sonnabend und Sonntag ist je eine Feldschlacht geplant, die Zeiten werden spätestens vor Ort bekannt gegeben.

Abbau kann Sonntag ab 17:15 erfolgen. Bitte lasst die Besucher zunächst den Platz verlassen und reißt bitte auch nicht schon 1 Stunde vor Schluss die Zelte runter.
Abbauen könnt Ihr auch noch Montag bis ca. 12:00 Uhr – sagt das bitte aber bei Anreise an.

Es wird wieder ein Duschzelt geben. Gegen eine kleine Nutzungsgebühr könnt ihr bei Stefan (warm) duschen. Die Dusche im Sanitärbereich des Museums steht nicht zur Verfügung.

Handwerk zum Zuschauen für die Besucher und/ oder Workshops sind sehr willkommen!

Bitte entsorgt Müll nicht in den Besuchermülleimern, sondern im Container.

Während der Öffnungszeiten lasst bitte kein Plastik herumstehen (auch danach ist es wünschenswert), Sonnenbrille, Handy, Campingkram etc. bleiben bitte „unsichtbar“.

Feuer: bitte benutzt Feuerschalen/ Lehmkisten etc. Es dürfen keine Gruben etc. ausgehoben werden. Feuerholz kann nicht gestellt werden. Gibt es leider nicht vor Ort.

Hunde – achtet hier bitte unbedingt auf die LEINENPFLICHT. Die Hunde brauchen Auslauf – natürlich und unbedingt, aber bitte geht dann mit ihnen spazieren und lasst sie nicht über das Gelände frei rennen. Wenn Euer Hund auf der Pfalz etwas hinterlässt, bitte räumt es weg.

Verkaufswaren müssen preislich ausgezeichnet werden. Gewerbliche Händler haben bitte ihren Gewerbeschein dabei. Wenn Ihr etwas verkaufen wollt, gebt bitte in der Anmeldung an, um was es sich handelt.

Das Museum hat das Hausrecht, den Anweisungen der Veranstalter als Bevollmächtigte des Museums ist Folge zu leisten.

Zum Schluss: Bei Ereignissen, die höherer Gewalt wie Unwetter etc. unterliegen, können Museum und Veranstalter die Veranstaltung absagen. In diesem Fall können weder Museum noch Veranstalter für entstandene Schäden (Kosten, entgangener Verdienst etc.) haftbar gemacht werden.

Mit Eurer Anmeldung akzeptiert Ihr auch stellvertretend für Eure Gruppenmitglieder die Teilnahmebedingungen. Also – besprecht das bitte vorher.

Wir freuen uns auf ein super Wochenende bei hoffentlich bestem Wetter auf der Pfalz mit Euch!

Ansprechpartner :

Rollo
Telefon: 0176-34365110

REGELWERK PFALZSCHLACHT

Erlaubte Waffen:

1. HIEBWAFFEN

WAFFEN MIT STAHLKLINGEN WELCHE EINHÄNDIG GEFÜHRT WERDEN  (U.A. SCHWERT, AXT, SAX, SÄBEL, SCHWERTSAX). DIE SCHLAGKANTEN DER KLINGEN MÜSSEN EINE MINDESTBREITE VON 2 MM AUFWEISEN, DIE SPITZEN MÜSSEN ABGERUNDET SEIN – VERGLEICHBAR MIT DER RUNDUNG EINER 5 CENT-MÜNZE.

DIE WAFFEN DÜRFEN KEINE SCHARFEN KANTEN O. Ä. AUFWEISEN.

2. STANGENWAFFEN

„LANGWAFFEN“ SIND GER, SPEER, LANZE, DÄNENAXT MIT KÖPFEN/ SPITZEN AUS STAHL. DIE KANTEN DER KLINGEN / SCHNEIDEN / SPITZEN  MÜSSEN EINE MINDESTBREITE VON 2 MM AUFWEISEN, DIE SPITZEN MÜSSEN ABGERUNDET SEIN – MINIMUM ENTSPRECHEND DER  RUNDUNG EINER 5 CENT-MÜNZE.

DIE LÄNGE DER STANGENWAFFEN IST WIE FOLGT BEGRENZT:

EINHÄNDIG GEFÜHRTE GERE /SPEERE: MAX. 1,80 METER (INKLUSIVE DER SPITZE).

ZWEIHÄNDIG GEFÜHRTE GERE / LANZEN: MAX: 2,50 METER (INKLUSIVE DER SPITZE).

LANGÄXTE / DÄNENÄXTE: MAX. 1,80 METER (INKLUSIVE AXTBLATT) DIE MINIMALE KLINGENLÄNGE EINER ZWEIHÄNDIG GEFÜHRTEN AXT MUSS 15CM BETRAGEN!

3. EINHAND-ÄXTE

DER STIEL DARF NICHT LÄNGER SEIN, ALS DAS SCHWERT, DAS DERJENIGE FÜHRT BZW. EIN DURCHSCHNITTLICHES SCHWERT IST.
DER AXTKOPF DER EINHANDAXT DARF NICHT SCHMALER ALS 5 CM AN DER SCHNEIDE SEIN.

4. DEFENSIVWAFFEN

DIE SCHILDE MÜSSEN DER HISTORISCHEN DARSTELLUNG DES KÄMPFERS ENTSPRECHEN. SIE DÜRFEN KEINE DORNEN, SPITZEN SOWIE SCHARFE KANTEN AUFWEISEN.
DIE SCHILDUMRANDUNG DARF NICHT AUS METALL BESTEHEN UND MUSS INTAKT SEIN

ALLE WAFFEN DÜRFEN KEINE STRUKTURELLEN BESCHÄDIGUNGEN ODER ÜBERMÄSSIGE SCHARTEN AUFWEISEN

FÜR ALLE PUNKTE GILT: IM ZWEIFELSFALL ENTSCHEIDEN DIE FÜR DIE ORGANISATION DER SCHLACHT VERANTWORTLICHEN.
DIESE ENTSCHEIDUNG IST BINDEND!

TREFFERREGELUNG

DER GESAMTE KÖRPER, AUSSER GESICHT, HALS UND FÜSSE SIND TREFFERFLÄCHEN! SCHLÄGE ZUM KOPF SIND NUR VON OBERHALB EINER WAAGERECHTEN LINIE ERLAUBT. GEZÄHLT WERDEN NUR „WIRKUNGSTREFFER“, DIES SIND „SCHARF“ GEFÜHRTE HIEBE, STICHE UND SCHNITTE. TREFFER MIT DER FLACHEN SEITE DER KLINGE, DEM STIEL EINER AXT ODER DEM SCHAFT EINES GERS MÜSSEN DURCH DEN GETROFFENEN NICHT AKZEPTIERT WERDEN. ALLE HIEBE UND STICHE SOLLTEN MIT EINER „GESUNDEN GRUNDHÄRTE“ GEFÜHRT WERDEN, UM AUCH ERKANNT UND BEMERKT ZU WERDEN. ES KOMMT NICHT DARAUF AN DEN GEGNER MÖGLICHST HART ZU TREFFEN, SONDERN DAS AUFTREFFEN DER KLINGE/SCHNEIDE SPÜRBAR ZU MACHEN. SCHNITTE SOLLTEN MIT DRUCK ZUM KÖRPER DES GEGNERS DURCHGEFÜHRT UND „IN VOLLER LÄNGE“ DURCHGEZOGEN WERDEN. STANGENWAFFEN SIND NUR NACH UNTEN ZU PARIEREN. WER MIT 3 PUNKTEN DES KÖRPERS DEN BODEN BERÜHRT VERLIERT ALLE TREFFERPUNKTE (BSPW. KNIEN ODER HINFALLEN)

1. HIEBWAFFEN

SCHLÄGE, SCHNITTE UND STICHE. DER EINSATZ DER WAFFE HAT SICH AN IHRER BESTIMMUNG / KONSTRUKTION ZU ORIENTIEREN.

2. STANGENWAFFEN

GERE, SPEERE UND LANZEN – NUR STICHE. LANGAEXTE/DÄNENÄXTE – SCHLÄGE, STICHE UND SCHNITTE. NICHT ERLAUBT IST DER EINSATZ DER WAFFE AUS EINER UNTEREN POSITION.

3. DEFENSIVWAFFEN

DER BEWUSSTE OFFENSIVE EINSATZ DES SCHILDRAND (SCHLÄGE UND STÖSSE) ZUM KÖRPER DES GEGNERS IST NICHT ERLAUBT.

SCHUTZAUSRÜSTUNG

ALLE AKTIV AN DER SCHLACHT TEILNEHMENDEN PERSONEN MÜSSEN FOLGENDE AUSRÜSTUNG ALS MINDESTVORAUSSETZUNG TRAGEN:
FÜR DIE SCHLACHT BESTEHT HELMPFLICHT! DER HELM MUSS AUS METALL BESTEHEN UND GEEIGNET SEIN, DEN KOPF DES TRÄGERS GEGEN DIE ÜBLICHEN KOPFTREFFER ZU SCHÜTZEN. GESICHTSMASKEN SIND NICHT GESTATTET.

DEN A-CHECK DEFINITIV NICHT PASSIEREN WERDEN:
1. LEDERLAMELLEN UND LEDERRÜSTUNGEN (WERDEN NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN ERLAUBT, WENN VERWENDUNG BELEGT)
2. MASCHINENGENÄHTE GAMBESONS, BAUMWOLLGAMBESONS
3. HANDSCHUHE, WELCHE DEUTLICH UND MERKWÜRDIG GROSS SIND (BSPW. EISHOCKEYHANDSCHUHE)
4. SONSTIGE PROTEKTOREN AUS LEDER O.Ä., DIE OPTISCH SEHR STÖREND WIRKEN
5. FANTASIEBRILLENHELME (BRILLENHELME OHNE FUNDVORBILD)
6. SONSTIGE FANTASIEHELME

VERHALTENSREGELN

DIE TEILNAHME AN DER SCHLACHT UNTER ALKOHOL- ODER DROGENEINFLUSS IST NICHT ERLAUBT.
FAIRES VERHALTEN UND EIN RESPEKTVOLLER UMGANG MIT DEM GEGNER IST VORAUSSETZUNG FÜR EIN GELUNGENES GEFECHT.
WIR KÄMPFEN ALS PARTNER, NICHT ALS FEINDE!

SONSTIGES

VOR DER SCHLACHT FINDET EINE MUSTERUNG UND EIN VORKÄMPFEN STATT. DIE MUSTERUNG WIRD AUCH EINE AUTHENTIZITÄTSÜBERPRÜFUNG BEINHALTEN. WIR WOLLEN EINE KONTINUIERLICHE VERBESSERUNG DER AUSRÜSTUNG UND BEWAFFNUNG MIT ORIENTIERUNG AN HISTORISCHEN VORBILDERN ERREICHEN.

ES SIND KEINE ALEX-ZELTE ERLAUBT. ES BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, AUF DEM ZELTPLATZ ODER AUF EINER NAHE GELEGENEN WIESE ZU ZELTEN.

WÄHREND DER SCHLACHT DÜRFEN SICH NUR PERSONEN AUF DEM SCHLACHTFELD AUFHALTEN, WELCHE ÜBER DIE ENTSPRECHENDE SCHUTZAUSRÜSTUNG VERFÜGEN. NICHTKÄMPFER Z.B. WASSERTRÄGER, BANNERTRÄGER ETC. HABEN WÄHREND DER GEFECHTE DAS SCHLACHTFELD ZU VERLASSEN.
TEILNEHMER AN DER SCHLACHT MÜSSEN DAS 18. LEBENSJAHR VOLLENDET HABEN.

DER VERANSTALTER HAT DAS HAUSRECHT.

JEDER KÄMPFER IST DAFÜR VERANTWORTLICH, DASS ZUSCHAUER NICHT GEFÄHRDET WERDEN.

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